Warum ist eine
Erneuerung notwendig?
Der Regionalflughafen Samedan ist einer der Schlüsselfaktoren für die florierende Oberengadiner Wirtschaft, doch sein schlechter infrastruktureller Zustand gefährdet diese zentrale Rolle zunehmend. Die Infrastruktur ist stark veraltet und entspricht nicht mehr den heutigen Standards.
Der Regionalflughafen Samedan generiert unter Beachtung der direkten und indirekten Wirkungen eine sehr hohe Wertschöpfung im Oberengadin und begünstigt dadurch die Schaffung und den Erhalt zahlreicher Arbeitsplätze im Tourismus und Gewerbe in der ganzen Region. Dies wiederum führt zu Steuereinnahmen in den Gemeinden, so dass letztlich alle Einwohnerinnen und Einwohner direkt oder indirekt von der Wertschöpfung des Flughafens profitieren.
Die internationale Erreichbarkeit, auch aus dem Nicht-Schengen-Raum, erhöht die Attraktivität von St. Moritz und den umliegenden Gemeinden für den gehobenen Tourismus und für Premium-Events wie White Turf, Snow Polo World Cup oder The Ice. Der Regionalflughafen Samedan trägt so zur internationalen Spitzenpositionierung von St. Moritz und der gesamten Region bei und macht die Destination im alpinen Raum einzigartig.
Besonders wertvoll für die Region sind die in Samedan stationierten Helikopterunternehmen. Sie unterstützen insbesondere die Gemeinden, die Bergbahnen und die Rhätische Bahn bei unverzichtbaren Aufgaben wie Lawinenschutz und Materialtransporten. Die «Rega-Basis 9» nimmt dabei eine herausragende Stellung ein. Sie stellt einen hoch qualifizierten, spezialisierten und wichtigen Eckpfeiler im Engadiner Notfallrettungsdispositiv dar. Die Basis stellt die schnellste und ganzjährig verfügbare Verbindung zu den grösseren Zentrumsspitälern ausserhalb des Engadins sicher.
Ein neuer Flugplatz für die Zukunft
Der Regionalflughafen Samedan verbindet Tradition mit Moderne und ist unverzichtbar für die Versorgungssicherheit, den Tourismus sowie die regionale Wirtschaft.
Nach Jahrzehnten ohne Investitionen ist die bestehende Infrastruktur sowohl technisch als auch baulich stark veraltet. Mit der geplanten Erneuerung sollen die Weichen für ein nachhaltiges Zukunftsmodell gestellt werden.
Mit einem Investitionsvolumen von total 68,5 Mio. Franken gelangt das Projekt im Sommer 2025 zur Abstimmung in den elf Oberengadiner Gemeinden.
Zwei zentrale Abstimmungsfragen stehen zur Entscheidung:
- Aufhebung des Beschlusses der Volksabstimmung vom 26. März 2017
- Gewährung eines Verpflichtungskredits von 38 Mio. Franken sowie Übernahme der Haftung für Darlehen von insgesamt 20 Mio. Franken
Die Pistensanierung und die Erweiterung des Vorfelds (Etappe 2b) sind nicht Bestandteil der Abstimmung.
Etappenweise Umsetzung:
Etappe 1
Etappe 2a
Etappe 2b
Eine Sanierung sämtlicher bestehender Gebäude und Provisorien ist keine zukunftsfähige Alternative. Sie wäre sehr kostenintensiv, kurzsichtig und würde die Erstellung von später notwendigen Neubauten nur verzögern sowie verteuern.
Fragen und Antworten zum Projekt:
Die Investitionskosten für die Etappe 2a belaufen sich auf 68.5 Mio. Franken (Kostenstand April 2024). Dies umfasst 56.6 Mio. Franken an Neuinvestitionen (Ersatzneubauten), 9.3 Mio. Franken an Sanierungsbedarf der bestehenden Infrastruktur (Vorfeld, Zufahrtsstrasse und Hangar) sowie eine Reserve für Unvorhergesehenes von 2.6 Mio. Franken. Die Investitionsplanung umfasst die Jahre bis 2031. In den Jahren bis 2028 fallen hauptsächlich Honorar- und Planungskosten sowie die Investition für die Umzäunung an. Der Grossteil der Investitionen in Hoch- und Tiefbau erfolgt im Zeitraum 2029 bis 2031.
Für die Etappe 2a wurde ein ausgewogenes und nachhaltiges Finanzierungskonzept erarbeitet, welches Beiträge und Darlehen aus verschiedenen Quellen vorsieht:
- Darlehen Bund CHF 6 Mio.
- Beitrag Kanton Graubünden CHF 6 Mio.
- Beiträge Trägergemeinden CHF 38 Mio.
- Sonderbeitrag Gemeinde St. Moritz CHF 5 Mio.
- Bankdarlehen CHF 14 Mio.
Wie viel muss jede Gemeinde bezahlen?
Für die ordentlichen Gemeindebeiträge von CHF 38 Mio. findet der Verteilschlüssel der Region Maloja (ohne Gemeinde Bregaglia), in der jeweils gültigen Fassung, Anwendung. Es ergeben sich folgende Anteile der einzelnen Gemeinden am Verpflichtungskredit verteilt auf 6 Jahre, beispielhaft dargestellt anhand einer Hochrechnung gemäss dem derzeit gültigen Verteilschlüssel 2025:
Verteilschlüssel | Total | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | 2031 | |
Sils i.E. / Segl | 3.41% | 1'296 | 102 | 239 | 239 | 239 | 239 | 239 |
Silvaplana | 6.87% | 2'611 | 206 | 481 | 481 | 481 | 481 | 481 |
St. Moritz | 39.34% | 14'949 | 1'180 | 2'754 | 2'754 | 2'754 | 2'754 | 2'754 |
Celerina / Schlarigna | 10.90% | 4'142 | 327 | 763 | 763 | 763 | 763 | 763 |
Pontresina | 10.80% | 4'104 | 324 | 756 | 756 | 756 | 756 | 756 |
Samedan | 12.51% | 4'754 | 375 | 876 | 876 | 876 | 876 | 876 |
Bever | 2.69% | 1'022 | 81 | 188 | 188 | 188 | 188 | 188 |
La Punt Chamues-ch | 3.96% | 1'505 | 119 | 277 | 277 | 277 | 277 | 277 |
Madulain | 0.88% | 334 | 26 | 62 | 62 | 62 | 62 | 62 |
Zuoz | 5.74% | 2'181 | 172 | 402 | 402 | 402 | 402 | 402 |
S-chanf | 2.90% | 1'102 | 87 | 203 | 203 | 203 | 203 | 203 |
Total (in TCHF) | 100% | 38'000 | 3'000 | 7'000 | 7'000 | 7'000 | 7'000 | 7'000 |
Kann eine Gemeinde durch Austritt aus der Infra die Verpflichtungen umgehen?
Nein, Gemeinden können gemäss dem Gesetz über die Förderung des Regionalflughafens Samedan (Art. 25) frühestens nach Ablauf von 10 Jahren seit der Gründung der Infrastrukturunternehmung Regionalflughafen Samedan (Infra Gemeinden) und unter Beachtung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren, auf das Ende eines Geschäftsjahres, austreten (erstmals per Ende 2027). Die austretende Trägergemeinde hat alle laufenden Verpflichtungen, welche bis zum Zeitpunkt des Austritts entstehen, zu erfüllen. Eine Gemeinde, die auf Ende 2025 ihre Mitgliedschaft kündet und nach Ablauf der Kündigungsfrist per Ende 2027 aus der Infra austritt, bleibt somit an den Verpflichtungskredit (bis ins Jahr 2031) gebunden.
Weshalb ist ein Sonderbeitrag der Gemeinde St. Moritz angedacht?
Die Gemeinde St. Moritz profitiert nachweislich in besonderem Masse vom Regionalflughafen Samedan, ausgeprägter als die anderen Trägergemeinden im Oberengadin.
Rund 60% der Flugpassagiere am Regionalflughafen Samedan sind Hotelgäste. Die internationale Erreichbarkeit, auch aus dem Nicht-Schengen-Raum, erhöht die Attraktivität von St. Moritz für den gehobenen Tourismus und für Premium-Events wie White Turf, Snow Polo World Cup oder The Ice. Die Hotellerie- und Gastronomieangebote, der Detailhandel und die unterschiedlichen Dienstleistungsunternehmen in St. Moritz profitieren massgeblich von dieser Anbindung von St. Moritz auch auf dem Luftweg.
Die anderen rund 40% der Fluggäste sind Erst- und Zweitwohnungsbesitzerinnen und -besitzer im Oberengadin, von denen sehr viele in St. Moritz wohnhaft sind. Die gute Erreichbarkeit durch den Flughafen macht das Oberengadin namentlich für zahlungskräftige Zweitwohnungsbesitzerinnen und Zweitwohnungsbesitzer attraktiv, wovon St. Moritz in besonderem Masse profitiert. Diese Personen investieren jährlich mehrere Millionen Franken in ihre Liegenschaften, was dem lokalen Gewerbe zugutekommt. Sie sind ausserdem bedeutende Investorinnen und Investoren, Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie Innovationstreiberinnen und Innovationstreiber für die lokale Wirtschaft.
Der Regionalflughafen Samedan trägt damit verbunden zur internationalen Spitzenpositionierung von St. Moritz bei und macht die Destination im Vergleich zu anderen Tourismusregionen im alpinen Raum einzigartig. In Anbetracht dieser Tatsache sieht das Finanzierungskonzept einen so genannten «Sonderbeitrag» von CHF 5 Mio. von der Gemeinde St. Moritz vor, zusätzlich zum anteilsmässigen Finanzierungsbeiträgen gemäss Verteilschlüssel.
Neben den Eigenmitteln in Form von Beiträgen der elf Trägergemeinden wird die Infra für die Realisierung der Etappe 2a Fremdmittel aufnehmen müssen. Für dieses Darlehen wird eine Garantieverpflichtung seitens der Trägergemeinden verlangt. Mit der Zustimmung zur Haftungsübernahme verbunden ist auch die implizite Zustimmung der Trägergemeinden zur Darlehensaufnahme. Die Anteile der elf Trägergemeinden an der Garantieverpflichtung bzw. Haftungsübernahme für die Fremdmittel richten sich nach dem jeweils gültigen Verteilschlüssel der Region Maloja (ohne Gemeinde Bregaglia), das heisst nach dem gleichen Verteilschlüssel, wie er auch für die Beiträge der Gemeinden zur Anwendung kommt.
Wie bei jedem Bauprojekt ist auch bei der Erneuerung des Regionalflughafens Samedan die Teuerung zu berücksichtigen bzw. vorzubehalten. Die ausgewiesenen Investitionskosten von 68.5 Mio. Franken basieren auf dem Kostenstand April 2024 und sind indexiert (Indexstand April 2024 / Basis Oktober 2020 = 100 Pkt.; Schweizer Baupreisindex, Hochbau 115.2 Pkt. und Schweizer Baupreisindex, Tiefbau 114.3 Pkt.). Das von der Flughafenkonferenz verabschiedete Finanzierungskonzept sieht vor, dass der Verpflichtungskredit der Trägergemeinden von 38 Mio. Franken sich aufgrund der Teuerungsschwankung erhöht oder vermindert, im Ausmass der Indexveränderung, gemessen an den Gesamtbaukosten von 68.5 Mio. Franken für das Gesamtprojekt Etappe 2a.
Das Finanzierungskonzept sieht vor, dass nach der Infrastrukturerneuerung die laufenden Kosten und Abschreibungen mit den Erträgen der Infra gedeckt sind und genügend Liquidität für die Kapitalrückzahlungen vorhanden ist. In guten Geschäftsjahren sollen zusätzlich Rücklagen aufgebaut werden, um zukünftige Investitionen aus eigenen Mitteln mitfinanzieren zu können. So ist sichergestellt, dass die Flughafengemeinden künftig keine Beiträge an die Kosten für den laufenden Betrieb der Flughafeninfrastruktur bezahlen müssen.
Der Regionalflughafen Samedan wird aktuell von der Engadin Airport AG betrieben. Eine Leistungsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen der Infra als Besitzerin der Hochbauten und der Engadin Airport AG als Konzessionärin.
Mit der Erneuerung der Flughafenkonzession soll die Neuverhandlung der Leistungsvereinbarung, welche im August 2031 ausläuft, zeitlich koordiniert werden. Für die neue Leistungsvereinbarung respektive den Flughafenbetrieb ab dem Jahr 2031 strebt die Infra eine wettbewerbliche Ausschreibung an, an der sich die aktuelle Flughafenbetreiberin Engadin Airport AG ebenso wie Dritte beteiligen können. Eine Flughafenbetriebsgesellschaft, welche interessierte Privatpersonen, Unternehmen sowie allenfalls auch die öffentliche Hand ins Aktionariat aufzunehmen bereit ist, wird die Infra offen in Betracht ziehen.
Der Regionalflughafen Samedan generiert unter Berücksichtigung der direkten und indirekten Wirkungen seit Jahren eine sehr hohe Wertschöpfung im Oberengadin und begünstigt dadurch die Schaffung und den Erhalt zahlreicher Arbeitsplätze im Tourismus und Gewerbe in der ganzen Region. Dies wiederum führt zu Steuereinnahmen in den Gemeinden (wie auch für den Bund und den Kanton), so dass letztlich alle Einwohnerinnen und Einwohner des Engadins direkt oder indirekt von der Wertschöpfung des Flughafens profitieren. Dies belegt die im November 2024 aktualisierte Studie der Universität St. Gallen über die wirtschaftliche Bedeutung des Regionalflughafens Samedan für die Region.
Die Wertschöpfungsstudie zum Regionalflughafen Samedan finden Sie in der Rubrik "ÜBER UNS" unter den Dokumenten der Verwaltungskommission.
Wann findet die Volksabstimmung zum Sonderbeitrag von CHF 5 Mio. der Gemeinde St. Moritz statt?
Die Stimmbevölkerung der Gemeinde St. Moritz hat am 29. Juni 2025 abgestimmt.
Abstimmungsresultat: Die Stimmbevölkerung von St. Moritz hat der Gewährung eines Verpflichtungskredits von CHF 5 Mio. als Sonderbeitrag für die Erneuerung des Regionalflughafens Samedan zugestimmt.
Wann findet die Volksabstimmung zum Regionalflughafen Samedan statt?
Die Stimmbevölkerung der Gemeinden Bever, Celerina, La Punt Chamues-ch, Madulain, Pontresina, Samedan, S-chanf, Sils, Silvaplana, St. Moritz und Zuoz stimmt am 17. August 2025 ab.
Über was genau wird abgestimmt?
- Aufhebung des Beschlusses der Volksabstimmung vom 26. März 2017 (altes Projekt)
- Gewährung eines Verpflichtungskredits von 38 Mio. Franken sowie Haftungsübernahme für Darlehen von insgesamt 20 Mio. Franken
Ist für die Genehmigung des Verpflichtungskredits die Zustimmung jeder Gemeinde notwendig?
Nein, es zählt die Mehrheit der Stimmenden über alle Trägergemeinden hinweg.
Muss die Rega für den Heliport einen Pachtzins bezahlen?
Die Rega bezahlt für das Unterbaurecht einen jährlichen Pachtzins von CHF 60'000.
Kann der Heliport auch bei einem Nein zur Abstimmungsfrage 1 (Aufhebung Beschluss der Volksabstimmung vom 26. März 2017) gebaut werden?
Rechtlich gesehen wäre dies möglich, jedoch ist aus politischen Gründen die Aufhebung des Beschlusses vom 26. März 2017 dafür erforderlich.
Weshalb sind Helikopter für das Engadin wichtig?
Die am Regionalflughafen Samedan domizilierten Helikopterunternehmen unterstützen u.a. die Gemeinden, die Bergbahnen und die Rhätische Bahn bei unverzichtbaren Aufgaben wie Lawinenschutz und Materialtransporten. Sie übernehmen ausserdem touristische Flüge und erweitern damit das Freizeitangebot. Eine herausragende Bedeutung kommt zudem der «Rega-Basis 9» zu. Sie stellt einen hoch qualifizierten, spezialisierten und wichtigen Eckpfeiler im Engadiner Notfallrettungsdispositiv dar. Jährlich werden ungefähr 680 Einsätze geflogen. Die Basis stellt die schnellste und ganzjährig verfügbare Verbindung zu den grösseren Zentrumsspitälern ausserhalb des Engadins sicher. Nur dank der Luftrettungsbasis ist eine optimale Luftrettungsversorgung mit schneller Hilfe im Unglücksfall im Engadin sichergestellt.
Der Zugang zum Vorfeld, zur Piste und zu den luftseitigen Gebäuden ist heute uneingeschränkt möglich und stellt ein grosses Sicherheitsrisiko dar. Im Rahmen des Sicherheits-Management-Systems (SMS) ist die Engadin Airport AG als Flughafenbetreiberin verpflichtet, Gefahren proaktiv zu erkennen und die damit verbundenen Sicherheitsrisiken zu mindern, bevor sie zu Unfällen und Zwischenfällen in der Luftfahrt führen. Ebenfalls ist die Engadin Airport AG aufgrund gesetzlicher Auflagen verpflichtet, sämtliche sicherheitsrelevanten Vorfälle, worunter auch unberechtigte Zutritte fallen, dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zu melden. Leider mussten in den vergangenen Jahren dem BAZL diverse Meldungen betreffend unberechtigte Zutritte gemacht werden, weshalb aktuell von der Aufsichtsbehörde Gegenmassnahmen gefordert werden.
Sollten die Auflagen des SMS nicht eingehalten werden, so drohen der Flughafenbetreiberin operationelle Einschränkungen sowie als «ultima ratio» der Entzug der Konzession (Art. 16 VIL, SR 748.131.1). Weiter kann das BAZL bei Ausbleiben von Gegenmassnahmen zur Reduktion der Vorfälle, im Rahmen seiner Aufsichtspflicht, Sicherheitsmassnahmen per Verfügung anordnen.
Vom BAZL angeordnete Massnahmen müssen umgesetzt werden und entsprechen nicht mehr dem Prinzip der Freiwilligkeit. Entsprechend könnten für angeordnete Massnahmen auch keine Fördergelder aus der Spezialfinanzierung Luftverkehr beantragt werden und der Zaun müsste vollumfänglich durch die Infra respektive die Trägergemeinden finanziert werden. Da der Zaun aktuell noch auf freiwilliger Basis erstellt wird, beteiligt sich der Bund mit 38 % an den anrechenbaren Kosten.
Geplant ist die Umzäunung mit einem sogenannten «Engadinerzaun» aus einheimischem Lärchenholz, verstärkt durch ein Knotengitter. Dank Schraubfundamenten wird kein Betonieren nötig sein.
Käme der Regionalflughafen Samedan auch ohne die Finanzhilfen (Subventionen) des Bundes für die Flugsicherung zurecht?
Am Regionalflughafen finanzieren die Engadin Airport AG und deren Kunden rund 60 Prozent der Kosten der Flugsicherung (40% Bund). Da am Engadin Airport ein Fluginformationsdienst (AFIS-Dienst) angeboten wird, sind die Kosten gegenüber einem Kontrolldienst (ATC-Dienst), wie ihn die Skyguide anbietet, rund 2/3 tiefer. Ob dieser günstigere Fluginformationsdienst künftig aufgegeben werden muss, ist nicht bekannt. Falls in Samedan ein ATC-Dienst eingeführt werden müsste, müsste gemäss der aktuellen Flughafenbetreiberin (Engadin Airport AG) die derzeit geltende Gebührenregelung revidiert werden.
Hätte eine mögliche Streichung der Subventionen für die Flugsicherung Auswirkungen auf das Erneuerungsprojekt des Flughafens?
Die Streichung der Finanzhilfe für die Flugsicherung wurde von der Infrastrukturunternehmung Regionalflughafen Samedan in deren Businessplan als Negativszenario berücksichtigt.
Könnte der Verlust der Subventionen des Bundes für die Flugsicherung auf die per Business-Jet anreisenden Touristen umgelegt werden oder müssten die Kosten stattdessen von den Trägergemeinden bezahlt werden?
Falls die Finanzhilfe für die Flugsicherung gestrichen würde, müssten die zusätzlichen Kosten nicht nur auf die Business-Jets umgelegt werden, sondern auf sämtliche Nutzer des Flughafens, d.h. auch auf Helikopterflüge für die öffentliche Sicherheit wie z.B. Rega-Flüge, Lawinensprengungen, Passstrassensicherung oder SAC-Versorgungen, welche rund 42% der Flugbewegungen am Engadin Airport ausmachen. Der Anteil der Business-Jets liegt bei 18%.